KFZ Gutachter
in Herford und Umgebung

Unfallschaden? Wir helfen!
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, professioneller Beratung und der unkomplizierten Abwicklung Ihres Schadens!
Motorrad
Zwei- und Dreiradfahrzeuge
PKW
Schnelle, zuverlässige und kompetente Abwicklung des Schadens
LKW
Auch Brummis sind willkommen! Selbstverständlich bewerten auch Zugfahrzeuge.
Unfall – was tun?
Termin vereinbaren
Der Geschädigte / Auftraggeber beauftragt das Sachverständigenbüro bei dem Fahrzeug ein Gutachten zu erstellen zur:
Unfallschadenhöhe | Beweissicherung
Schadensfestellung | Bewertung
oder auch einfach für eine Beratung.
Besichtigung durchführen
Vor Ort oder auch in unserer Zentrale für KFZ-Gutachten gemäß Auftrag wird das beschädigte Fahrzeug zur Beweissicherung und Feststellung und Feststellung der Schadenhöhe besichtigt und entsprechend dokumentiert.
Bei Notwendigkeit zur genaueren Ermittlung des Schadenumfangs wird bei der Besichtigung der Schadensbereich freigelegt.
Gutachten kalkulieren
Aus der erfolgten Besichtigung und Besprechung wird ein optimales Gutachten kalkuliert und falls notwendig nach Rücksprache angepasst.
Gutachten einreichen
Mit dem Gutachten können sie nun entsprechend die Versicherung oder den / die anderen Vorfallteilnehmer kontaktieren.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um ein Gutachten.
Brauche ich einen Kfz-Gutachter?
Besteht ein Verkehrsunfall, Beschädigung einwes parkenden Fahrzeugs oder Beschädigungen durch Kinder, sowie grundsätzlich als Geschädigter besteht der Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten.
Fragen Sie an!
Ist ein Gutachten kostenlos?
Bei der Durchführung eines Gutachtens entstehen selbstverständlich Kosten, so das ein Gutachten nicht kostenlos ist. Ist man jedoch der Geschädigte in einem Vorfall, ist die zur Zahlung verpflichtete Versicherung auch für die Erstattung der Gutachterkosten zuständig. Dies ist gesetzlich geregelt. Der endgültige Preis eines Gutachtens richtet sich nach der Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug und dem Aufwand bei der Erstellung.
Muss ich ein Gutachten nach einem Unfall erstellen lassen?
Nach eine Unfall muss ein Geschädigter den entstandenen Schadens nachweisen können. Mithilfe des des Unfallgutachtens kann die Schadensabwicklung zwischen den Beteiligten erfolgen.
Muss ich das Gutachten der gegenerischen Versicherung annehmen?
Nein, Sie habe einen gesetzlichen Anspruch auf einen eigenen Kfz-Gutachter. Diese ist für Sie als geschädigten kostenfrei. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Wie erhalten ich einen Leihwagen?
Als Geschädigter in einem nicht verschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Fragen Sie die ausführende Werkstatt dazu an!